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Infos zum Auswärtsspiel in Darmstadt

Am 3. Spieltag der 3. Zweitligasaison ist der VfR zu Gast beim SV Darmstadt 98.

Anfahrt für PKW und Busse zu den Gästeparkplätzen

BAB 5 oder BAB 67 bis Ausfahrt Darmstädter Kreuz, dann BAB 672 in Richtung Stadtmitte bis zur Rheinstraße. Von hier dem Fußballsymbol zur Zieladresse Gästeparkplatz, Parkhaus der TU Darmstadt (Navigation: Petersenstraße oder Eugen-Kogon-Straße) folgen.

Anreise mit der Deutschen Bahn

Die Anreise mit der Bahn erfolgt bis zum Hauptbahnhof Darmstadt. Ab dort Umstieg in die VIAS- Odenwaldbahn in Richtung Groß-Umstadt/Wiebelsbach, bis zur Haltestelle TU-Lichtwiese. Nach einem Fußmarsch von ca. 15 Minuten erreichen Sie den Gästeeingang des Stadions. Der Einlass über den Haupteingang zum Gästebereich ist nicht möglich.

Einlasskontrollen

Die Eingangskontrollen werden vom Ordnungsdienst des SV Darmstadt 98 ggf. mit Unterstützung der Polizei durchgeführt. Im Stadion verbotene Gegenstände sind insbesondere:

- jedwede Art an Pyrotechnik 
- Block- oder Überziehfahnen
- Gasfanfaren (Dose/Treibmittelbehälter)
- Glas- und PET-Flaschen sowie Dosen und andere stabile Getränkebehältnisse
- Doppelhalter

Rucksäcke oder größere Taschen müssen am Eingangsbereich abgegeben und dort nach Spielende wieder abgeholt werden.

Grundsätzlich gelten die auf der Homepage des SV Darmstadt 98 aufgeführten Gegenstände als verboten (www.sv98.de/fans/gaesteinformation.htm). Dort ist ebenfalls die Gefahrenabwehrverordnung für das Stadion hinterlegt.

Das Anbringen von Zaunfahnen ist nur unterhalb des Zaunes gestattet, damit keine Sichtbehinderung entsteht. Werbeflächen sind freizuhalten. Mitgeführte Fahnen werden an den Einlassstellen ausgerollt und durch den Ordnungsdienst in Augenschein genommen.

Die Stadionöffnung ist 90 Minuten vor Spielbeginn vorgesehen. Ab dann sind auch die Gästekassen geöffnet.

Eintrittskarten

Sitzplatz (unüberdacht): 20 Euro
Stehplatz (unüberdacht): 12 Euro Normalzahler; 9 Euro ermäßigt

Ermäßigte Eintrittskarten für die Stehränge gibt es gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises für folgende Personengruppen: Mitglieder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner und Schwerbehinderte.


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