TELENOT

VfR nimmt Stellung zu Anfragen der vergangenen Tage

Nach diversen Leserbriefen, Zeitungsartikeln und Zuschriften an den Verein werden nachfolgend im Sinne der Transparenz einige erklärende Ausführungen dargestellt. Trotz persönlicher Angriffe und Anschuldigungen gegen die aktuell handelnden Personen geht es dem VfR Aalen auch weiterhin um eine personenunabhängige Darstellung der Fakten, welche wir wie folgt zusammenfassen.

Saison 2012/2013

• Der VfR Aalen hat zum 30.06.2012 ein negatives Eigenkapital (Schulden) von 1,20 Mio. €.

• Der VfR Aalen verschlechtert in 2012 sein Eigenkapital im ersten Jahr, hierauf erfolgt eine fünfprozentige Strafzahlung an den DFB.

• Der VfR Aalen hat zum Saisonende 30.06.2013 ein negatives Eigenkapital von 1,35 Mio. €.

• Der Verein verliert beide großen Hauptsponsoren Imtech Deutschland und Scholz Holding (Recycling) zum 30.06.2013 komplett.

 
Saison 2013/2014

• Der Verein erwirtschaftet einen Verlust von 1,53 Mio. € in der Saison 2013/2014.

• Der VfR Aalen verschlechtert in 2013 sein Eigenkapital im zweiten Jahr, hierauf erfolgt eine zehnprozentige Strafzahlung an den DFB.

• Die Überschuldung beträgt zum 30.06.2014 2,88 Mio. €.

• Die Scholz Immobilien tilgt durch ihr Arena-Sponsoring fortwährend das aufgenommene Darlehen, der Verein hat ab dem 01.07.2013 keine Einnahmen mehr für den laufenden Spielbetrieb durch die Firmengruppen Imtech und Scholz.

Saison 2014/2015

• Der VfR Aalen verschlechtert in 2014 sein Eigenkapital im dritten Jahr, es werden zwei Gewinnpunkte abgezogen.

• Der Verein steigt aus der 2. Liga ab.

• Der Verein spart sich die Nichtabstiegsprämie an die Mannschaft, erwirtschaftet deshalb einen Gewinn von 0,34 Mio. € in der gesamten Saison.

• Die Überschuldung beträgt zum 30.06.2015 2,54 Mio. €.

 
Saison 2015/2016

• Der VfR Aalen verbessert in 2015 sein Eigenkapital leicht.

• Die Planungen für die 3. Liga sind nahezu aussichtlos.

• Die groben Planungen sehen einen Verlust von 1,8 Mio. € vor.

• Aktuelles Präsidium und Aufsichtsrat treten an mit der Maßgabe, durch eigenes Sponsoring, Sponsorengewinnung und Kostensenkung den Verlust auf 1 Mio. € zu minimieren und für die Folgesaison 2016/2017 einen ausgeglichenen Etat zu erreichen.

• Berndt-Ulrich Scholz verpflichtet sich im Gegenzug in einer schriftlichen Vereinbarung „den VfR von allen Verbindlichkeiten, die zum Stichtag 30.06.2015 bestehen, vollständig freizustellen“.

• Berndt-Ulrich Scholz sagt die sofortige Zuwendung der fehlenden 1 Mio. € für den laufenden Betrieb 2015/2016 als Bareinlage auf ein separates Konto zu.

• Berndt-Ulrich Scholz verkündet über ein Pressegespräch, der Verein ist „schuldenfrei“.

• Der Verein macht einen Verlust von 1,07 Mio. €. Aufsichtsrat und Präsidium wenden daraufhin zusätzlich 140.000 € dem Verein zu, die Einzahlung erfolgt im Mai 2016.

• Berndt-Ulrich Scholz eröffnet, dass die weitere 1 Mio. € nicht sofort zugewendet wird, sondern erneut der Verein einen Kredit abschließt, der von ihm verbürgt wird.

Saison 2016/2017

• Durch die fehlende Zahlung steigt die Überschuldung zum 30.06.2016 auf 3,61 Mio. €.

• Der VfR Aalen verschlechtert hierdurch in 2016 sein Eigenkapital wieder im ersten Jahr, hierauf erfolgt eine fünfprozentige Strafzahlung an den DFB.

• Die Planungen bis zum 30.06.2017 sehen einen Verlust von 0,25 Mio. € vor, eine erneute Verbesserung um 0,82 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr.

• Dieser Verlust wäre in der geregelten Fortführung von aktuellem Präsidium und Aufsichtsrat erneut getragen worden.

Die Namensrechte an der Arena

• Es wurde mehrfach an Herr Scholz herangetreten mit der Bitte, die Namensrechte freizugeben und andere Werbeleistungen in Anspruch zu nehmen; der Verein benötigt diese zur freien Vergabe, um den wirtschaftlichen Fortbestand des bisher hoch verlustreichen Vereins für die Zukunft sichern zu können.

• Berndt-Ulrich Scholz hat mehrfach die Zusage gegeben, auf die Namensrechte zu verzichten.

• Der Vertrag wird am 18. April 2016 für den Zeitraum 2018-2023 verlängert - im Vertrauen auf die mehrfache Zusage von Berndt-Ulrich Scholz, dass er die Namensrechte im Sinne des Vereins freigibt, mit dem Hinweis im Protokoll, dass der Vertrag über 2018 hinaus nur Gültigkeit hat, wenn der VfR Aalen auch von der Stadt Aalen die Namensrechte zur Vermarktung zur Verfügung gestellt bekommt.

• Der Verein geht auf den Oberbürgermeister der Stadt Aalen mit der Bitte zu, sich für die Änderung der Anschrift des Vereins in „Berndt-Ulrich Scholz Platz“ einzusetzen, insofern dieser alle von ihm bereits gemachten Zusagen erfüllt. Der Verein eröffnet Berndt-Ulrich Scholz am 14.08.2016 diese Überlegung. Berndt-Ulrich Scholz verbietet sich jedes weitere Gespräch mit ihm zum Thema Freigabe des Namensrechts. Der Arena-Vertrag bestehe bis 2023 und hieran werde auch keine Änderung mehr durchgeführt. Auch alle weiteren Themen sollen nicht mehr weiter besprochen werden.

Die Tilgung ab 01.07.2016

• Die Tilgung der von Berndt-Ulrich Scholz verbürgten Darlehen beinhaltet eine Lücke von 500.000 € und ist somit nicht vollständig dargestellt.

• Berndt-Ulrich Scholz hat in seiner Funktion als Präsident Sponsoreneinnahmen Dritter zur Tilgung der von ihm verbürgten Darlehen eingesetzt.

Die Zinslast

• Berndt-Ulrich Scholz trägt die Zinsen für die Saison 2016/2017.

• Von 2017/2018 an bis ins Jahr 2022/2023 trägt der Verein sechs Jahre die Zinslast selbst.

Die Folgewirkungen

• Die Namensrechte der Arena - zusammen mit der Trikotbrust das wertvollste Produkt des Vereins - sind entgegen mehrerer Zusagen bis 2023 belegt.

• Die Tilgung ist nicht vollständig dargestellt.

• Es werden bis 2023 Zahlungen Dritter an die Tilgung abgetreten.

• Ab der Saison 2017/2018 trägt der Verein die komplette Zinslast für die Darlehen.

• Da die 1 Mio. € nicht sofort zugewendet, sondern kreditiert wurde, verschlechtert sich das Eigenkapital des Clubs, der DFB spricht auf diesen Betrag eine fünfprozentige Strafe aus.

• Es steht eine Steuerschuld für die Betriebsprüfung 2008-2012 in Höhe von bis zu 500 000 € im Raum.

• Diverse weitere Auswirkungen resultieren aus den Vorjahren.


Die Gespräche

• Die Themen, welche den Verein und Berndt-Ulrich Scholz betreffen, wurden immer wieder besprochen, beginnend mit der gemeinsamen Amtszeit. Es lassen sich im letzten halben Jahr folgende konkrete Fixpunkte festhalten:

• Im November 2016 wurde die Thematik Steuerschuld auch an Berndt-Ulrich Scholz herangetragen.

• Am 19. Januar 2017 fand ein Gespräch zwischen Berndt-Ulrich Scholz mit Rechtsbeistand sowie Vertretern des Vereins mit Rechtsbeistand statt, nachdem alle Gespräche vorher ohne anwaltliche Beratung erfolglos waren. Alle Themen wurden hierbei zusammengefasst und final angesprochen. Die Anwälte kommunizieren fortan miteinander. Das Angebot für einen Folgetermin seitens des Vereins wird nicht beantwortet. Auf weitere Nachfragen erfolgt keine Reaktion.

• Am 13. Februar abends nimmt das aktuelle Präsidium nochmals persönlich Kontakt zu Berndt-Ulrich Scholz auf. Am 14. Februar erfolgen ab 8:00 Uhr zahlreiche Telefonate zwischen Berndt-Ulrich Scholz und dem aktuellen Präsidium. Um 13:45 Uhr geht eine Nachricht des Rechtsbeistandes des Vereins beim Rechtsanwalt von Berndt-Ulrich Scholz ein. Diese beinhaltet eine Zusammenfassung seitens des Vereins der geführten Telefonate, einen Lösungsvorschlag, um die Insolvenz im Sinne aller Beteiligten zu vermeiden. Das Angebot wird abgelehnt, weshalb der Verein um 15:45 Uhr Insolvenz beantragt.

Der Insolvenzantrag

• Der Verein ist zum Zeitpunkt der Insolvenzantragsstellung nicht zahlungsunfähig, aufgrund der Steuerlast für die Jahre 2008 – 2012 von ca. 500.000 € ist er jedoch „drohend zahlungsunfähig“, da er diese bei Fälligstellung nicht bezahlen kann.

• Der VfR ist gezwungen, eine Rückstellung für diese drohende Zahlung zu bilden, seine Bilanz verschlechtert sich und er ist somit überschuldet.

• Der Verein ist speziell dann zur Überprüfung seiner finanziellen Situation gezwungen (Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit) und die Fortführungsprognose des Vereins zu überprüfen.

• Eine positive Fortführung, trotz jährlicher Tilgung der Altverbindlichkeiten, nicht geklärter Tilgung in Höhe von 500.000 €, Abtretung Einnahmen Dritter für die Tilgung, Belastungen des laufenden Etats durch Folgewirkungen der Altverbindlichkeiten, belegter und abgetretener Werberechte zzgl. der drohenden Zahlung an das Finanzamt haben das aktuelle Präsidium, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung nicht mehr als gegeben gesehen.

• Die anwaltliche Beratung, welche in solch einer Situation geraten wird, wurde in Anspruch genommen und ist zum selben Ergebnis gekommen.

• Das Insolvenzrecht sieht bei einer Nichtantragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn die Gründe hierfür vorliegen, die private Haftung vor. Im Falle des VfR Aalen würde dies die ehrenamtlichen Vorstände betreffen.

• Das Geld auf dem Konto des Vereins zum Zeitpunkt des 15. Februars wäre mehr als ausreichend gewesen, die Gehälter regulär auszubezahlen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nach Insolvenzantragstellung das Kontoguthaben gesichert und bestätigt, dass dieses zur Zahlung der erst danach fällig werdenden Januargehälter ausgereicht hätte. Gleichzeitig teilt er die Auffassung des Vereins und dessen anwaltlichem Berater, die eine gesetzliche Pflicht zur Insolvenzantragstellung des Vereins richtigerweise sehen und gesehen haben. Gerade in der kritischen Situation des Vereins war es zwingend geboten, für die drohenden Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden, die die Bilanzsituation des Vereins weiter verschlechterten.

Die aktuell Verantwortlichen des VfR Aalen haben sich den Schritt in die Planinsolvenz nicht leicht gemacht, sind aber der Überzeugung, dass diese Entscheidung alternativlos und richtig war. Ab dem 1. Juli 2017 blickt der VfR Aalen – befreit von den Schuldenaltlasten – einer positiven Zukunft entgegen. Dafür investieren die Gremienvertreter sowie alle Mitarbeiter täglich sehr viel Arbeit. Von den Partnern, Mitgliedern und Dauerkartenbesitzern gab es in den vergangenen Wochen  sehr viel positives Feedback – getreu dem Vereinsmotto „Immer weiter nach vorn!“


zurück
nach oben