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VfR Aalen Mitgliederversammlung

Es gibt einen Antrag auf Satzungsänderung, für die Mitgliederversammlung am kommenden Mittwoch den 23.10.2019, von Florian Kosch. 

§13 - Mitgliederversammlung, Absatz 4, Satz 1

Aktuelle Fassung: 

Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im zweijährigen Turnus stattfinden. 

Antrag: 

Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. 

Begründung des Antragstellers: 

Durch die Schnelllebigkeit des Fußballs müssen die Mitglieder die Möglichkeit haben auf jede Saison einzeln reagieren zu können. Ein zweijähriger Turnus passt nicht zu den Intervallen an wichtigen Entscheidungen, welche gefällt und bewertet werden müssen und ist für einen Fußballverein äußerst ungewöhnlich. 

 

 

Am kommenden Mittwoch den 23.10.2019 um 19:00 Uhr findet im Sparkassen-Forum der Ostalb Arena, die ordentliche Mitgliederversammlung statt. 

Tagesordnung

•Begrüßung

•Gedenken der verstorbenen Mitglieder

•Berichte der Abteilungen & des Ehrenrates; Geschäftsbericht des Präsidiums

•Bericht des Präsidiums über den Jahresabschluss

•Bericht des Aufsichtsrates über die Kassen- und Rechnungsprüfung

•Entlastung des Präsidiums

•Entlastung des Aufsichtsrates

•Wahl des Ehrenrates

·        Antrag auf Satzungsänderung: Vorstellung und Beschlussfassung

•Wahl des Aufsichtsrates

•Ehrungen

•Sonstiges

Einlass nur für Vereinsmitglieder (Nachweispflicht: Vorlage Mitgliedsausweis und Personalausweis) und akkreditierte Medienvertreter.


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