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Sportgericht urteilt über Uwe Wolf

Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat in einem Verfahren gegen Cheftrainer Uwe Wolf, welches sich auf das Auswärtsspiel beim FC 08 Homburg am 09.10.2021 bezieht, eine Entscheidung gefällt. Uwe Wolf wird wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Aufenthaltsverbot von 2 Meisterschaftsspielen belegt. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe erlassen.

Cheftrainer Uwe Wolf hat sich gemäß dem Sportgerichtsurteil bei mindestens zwei Vergehen eines unsportlichen Verhaltens im Sinne des § 33 Abs. 1 DFB-AusbO schuldig gemacht, da er gegen ein vollstreckbares Aufenthaltsverbot verstieß.

Der VfR Aalen verweist auf die Ausführungen des Urteils des Sportgerichts zur Strafzumessung 

(Urteil Sportgericht Regionalliga Südwest vom 16.02.2022, Az. 35-20/21-SGRL). 

Zusätzlich zum Urteil bezüglich des Auswärtsspiels des VfR Aalen in Homburg eröffnet das Sportgericht jetzt ein Disziplinarverfahren gegen Cheftrainer Uwe Wolf wegen des Vergehens des Unsportlichen Verhaltens iSd § 33 Ziffern 1., 2. a), 3. c) der DFB-Ausbildungsordnung. 

Grundlage hierfür sind die getätigten Aussagen auf der Pressekonferenz am 11.02.2022, in der er den Schiedsrichter als „Schulbub“ bezeichnete sowie der Sonderbericht des Schiedsrichters aufgrund mehrfach groben Fehlverhaltens gegen den Schiedsrichter, sowie Behinderung einer schnellen Spielfortsetzung mit Folge einer roten Karte am vergangenen Heimspiel des VfR Aalen gegen die TSG Balingen.

Weiterhin offen ist das Verfahren gegen Cheftrainer Uwe Wolf hinsichtlich der Vorkommnisse anlässlich des Auswärtsspiels vom 28.09.2021 beim VfB Stuttgart II.


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