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Dauerkarte 2020/2021

Für alle Besitzer der Dauerkarte 2019/2020 bieten wir die exklusive Möglichkeit an, diese vor dem freien Dauerkartenverkauf 2020/2021 zu verlängern. Dazu wird es am Freitagabend, den 24.07.2020, und Samstagvormittag, den 25.07.2020, eine Möglichkeit in der OSTALB-ARENA inkl. kleinen Rahmenprogramms geben. Für alle Dauerkartenbesitzer 2019/2020, die an den beiden Tagen nicht kommen können oder wollen, stellen wir ab dem 26.07.2020 ein Bestellformular für die Dauerkarte 2020/2021 zur Verfügung. Auf welchem Wege Sie dieses Formular erhalten, geben wir Ihnen noch bekannt. Das Formular kann uns in der Geschäftsstelle abgegeben, postalisch oder eingescannt per E-Mail zugeschickt werden. Bis zum 05.08.2020 reservieren wir Ihnen Ihren Sitzplatz aus 2019/2020. Danach können Sie Ihre Dauerkarte selbstverständlich immer noch, unter Berücksichtigung der zu dem Zeitpunkt noch verfügbaren Plätze, verlängern. Der freie Dauerkartenverkauf soll anschließend am 06.08.2020 starten.

Bitte nehmen Sie folgenden Hinweis zur Kenntnis: Aufgrund der weiterhin bestehenden Beschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie können wir die Nutzung aller Plätze leider nicht garantieren. Für Dauerkarteninhaber gilt daher bei geltenden Kapazitätsbeschränkungen die freie Platzwahl entsprechend der Abstandsregelungen.

Die Dauerkarte gilt für alle Heimspiele des VfR Aalen 1921 e.V. der Saison 2020/2021, die mit Zuschauerbeteiligung erfolgen dürfen. In Abhängigkeit von behördlichen Entscheidungen kann derzeit keine Platzgarantie gegeben werden. Sobald die Covid-19-Einschränkungen aufgehoben werden, haben Inhaber einer Dauerkarte uneingeschränkt Anspruch auf den reservierten Platz.

Wichtige Info: Dauerkartenbesitzer 2019/2020, die sich bei der Abwicklung Ihrer Dauerkarte 2019/2020 für die Option 1 entschieden haben, entnehmen die Preise Ihrer Dauerkarte 2020/2021 bitte der Tabelle 1. Dauerkartenbesitzer, die sich für die Option 2 entschieden haben, entnehmen die Preise bitte der Tabelle 2.

Sie wissen nicht, was mit Option 1 und 2 gemeint ist? Alle Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem offenen Brief vom 22.06.2020, abzurufen von unserer Website: Brief zum Download 


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