Ticketing
 
   
  Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Eintrittskarten zu Veranstaltungen des VfR Aalen 1921 e.V. (VfR)
   
 
Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (nachfolgende Tickets) zu Veranstaltungen des VfR
Aalen 1921 e.V., Stadionweg 5/1, 73430 Aalen (nachfolgende VfR) sowie der Zutritt zum Stadion unterliegen den nachstehenden Allg. Geschäftsbedingungen für Eintrittskarten (AGBE) sowie der Stadionordnung der Stadt Aalen in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die ausdrücklich in diese AGBE einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eine Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber
bzw. Inhaber die Geltung dieser AGBE.
   
  I. Ticketbestellung
   
 
  1. Tickets für die vom VfR veranstalteten Fußballspiele (Veranstaltungen) sind grundsätzlich
    nur beim VfR oder den von ihm autorisierten Vorverkaufstellen zu bestellen und zu
    erwerben.
  2. Weder die Web-Site des VfR noch andere Verkaufsaushänge enthalten ein Vertragsangebot
    des VfR. Sie enthalten lediglich eine Aufforderung zu Abgabe eines Angebotes durch den
    Kunden.
  3. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurück genommen werden. Erst
    mit Absendung bzw. Aushändigung des Tickets an den Kunden wird das von diesem durch
    die Bestellung abgegebene Angebot vom VfR angenommen.
   
  II. Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt
   
 
  1. Die Höhe der Einzelpreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des VfR. Bestellungen
    werden grundsätzlich gegen Vorauskasse (Kreditkarte, EC-Karte, Einzugsermächtigung, Überweisung oder bar) ausgeführt.
  2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung enthaltenen Zahlungsfrist zu
    begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der VfR berechtigt, die Bestellung ersatzlos
    zu streichen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird für diesen Fall aus-drücklich vorbehalten.
  3. Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte oder ausgehän-
    digte Tickets im Eigentum des VfR.
  4. Für die vom VfR autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen ge-
    troffen werden.
   
  III. Ticketauswahl
   
  Falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat, ist der VfR im Falle des Ausverkaufs der gewün-
schten Kategorie berechtigt, dem Kunden Tickets der nächst höheren oder niedrigeren Kategorie
zuzuteilen und /oder die Ticketwahl zu limitieren.
   
  IV. Ticketversand
   
  Der Versand des Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des VfR oder der von ihm beauftragten Person vor. Die
Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den VfR.
   
  V. Reklamationen
   
 
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf
    Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltungsort zu überprüfen.
  2. Eine Reklamation fehlender Tickets hat unverzüglich (längstens binnen dreier Arbeitstage)
    nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per Telefax, auf dem Postweg oder per
    E-mail an die unter Ziff. X. genannte Kontaktadresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahr-
    ung der Reklamationsfrist ist der Post-stempel, der Fax-Sendebericht bzw. das Über-
    tragungsprotokoll der E-mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen im Falle von
    Fehlern keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neu-bestellung der Tickets.
   
  VI. Rücknahme/Erstattung der Tickets
   
 
  1. Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden ge-
    kommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Rücknahme der
    Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung
    des VfR im Einzelfall.
  2. Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein
    Liga- Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der DFL Deutsche Fußball-Liga GmbH
    oder vom DFB noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.
  3. Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis nur gegen Rückgabe der Original-Tickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket er-
    worben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurück
    gezahlt. Bei Verlust wird keinerlei Ersatz oder Erstattung geleistet.
   
  VII. Weitergabe der Tickets
   
 
  1. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem
    Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiter-
    verkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern auf der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse
    des VfR und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
    Der Verkauf der Tickets erfolgt deshalb ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem
    Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
    1. Tickets bei Internet-Auktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
    2. Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den VfR
      gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
    3. im Rahmen einer privaten Weitergabe der Tickets zu einem höheren Preis als
      den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
    4. Tickets an Personen weiter zu geben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch
      von Fußball-Spielen ausgeschlossen wurden;
    5. Tickets an Anhänger von Gastvereinen zu vergeben;
    6. Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den VfR
      zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk,
      Gewinn oder Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiter
      zu vergeben oder zu verwenden.
  2. Auf Verlangen des VfR ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu ver-
    pflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
  3. Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt
    der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese AGB, so kann es der VfR nach billigem
    Ermessen für ungültig erklären. Der VfR ist in diesem Falle auch berechtigt, das Ticket
    zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion
    verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
  4. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der VfR von dem
    Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 verlangen.
    Weiter gehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich
    der VfR das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft
    vom Ticket-Erwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder
    weitere zivilrecht- oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
   
  VIII. Recht am eigenen Bild
   
  Jeder Ticket-Inhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein
in die unentgeltliche Verwendung seine Bildes und seiner Stimme für Fotographien, Live-
Übertragungen Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom VfR oder
dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung
des Ticketinhabers erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung seines Bildes/ seiner
Stimme in üblicher und angemessener Weise.
   
  IX. Stadionordnung
   
 
  1. Der Zutritt zum Stadion ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich.
    Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruch-
    nahme der Ermäßigung ermächtigten Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen.
    Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem VfR jederzeit unbelassen. Mit Verlassen
    des Stadions/des Veranstaltungsortes verliert das Ticket seine Gültigkeit.
  2. Der Inhaber des Tickets unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der
    Stadionordnung, die u.a. am Stadion aushängt und über das Internet unter der Adresse
    www.vfr-aalen.de eingesehen werden kann. Im Interesse der Sicherheit und eines geord-
    neten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des VfR, des Sicherheitspersonals, des Ordnungsdiensten und
    der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu leisten. Jeder Ticket-Inhaber ist gehalten, mit
    Polizei, VfR-Sicherheitspersonal, Ordnungsdienst und Stadionverwaltung bei der Über-
    prüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände,
    die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.
  3. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen,
    Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, insbesondere Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die
    der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder
    Offizieller oder sonstiger Funktionsträger abträglich sein können, sind verboten. Gleiches
    gilt für werbende, kommerzielle oder politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfe nicht ins Stadion gebracht werden. Erlaubt ist das Mitführen von Tetra-Packs bis zu einer Füllmenge
    von 0,4 Litern.
    Hier kann aufgrund besonderer Gefahrenlage jederzeit auch ein Verbot
    ausge sprochen werden.
    Der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Der VfR haftet
    nicht für die in Verwahrung genommenen Gegenstände.
    Das Äußern und Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen, linksextremistischen
    und rechtsextremistischen Parolen ist verboten.
  4. Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern und sonstigen Stadion-einrichtungen sowie das unbefugte Betreten von zutrittsverwehrten Stadionbereichen
    sind untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalt-
    tätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten oder die Befürchtung eines solchen
    Verhaltens erwecken, können des Stadions verwiesen werden.
  5. Es ist Ticket-Inhabern ohne vorherige Zustimmung des VfR nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private
    Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivi-
    täten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden
    können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des VfR nicht ins Stadion mitgebracht wer-
    den. Fotos und Bilder, die von Ticket-Inhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle oder gewerbliche Nutzung, gleich auf welche Weise.
    und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des VfR.
  6. Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidern, Werbe-
    artikeln, Fanartikel und/oder anderen Artikeln ist untersagt.
  7. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der VfR die Zahlung einer Ver-
    tragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 verlangen. Weiter gehende Schadenersatz-
    ansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der VfR das Recht vor, Personen,
    die gegen diese Untersagungen verstoßen, künftig vom Ticket-Erwerb auszuschließen,
    gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrecht-
    liche Maßnahmen einzuleiten.
   
  X. Kontakt
   
  Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticket-Verkauf können über die folgenden Kontakt-möglichkeiten an den VfR gerichtet werden: VfR Aalen 1921 e.V., Stadionweg 5/1, 73430 Aalen,
Tel. 07361/524880, E-mail: info@vfr-aalen.de
   
  XI. Haftungsauschluss
   
 
  1. Die Haftung des VfR ist ausgeschlossen, soweit sich aus nachstehenden Vorschriften nichts Abweichendes ergibt.
  2. Der VfR haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen.
  3. Die Haftung des VfR ist außer im Falle des vorsätzlichen Handels auf den Ersatz vorherseh-
    baren, vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige
    Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
  4. Unberührt von den vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung des VfR für Schäden
    aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des VfR beruhen.
   
  XII. Datenverarbeitung/Datenschutz
   
 
  1. Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom VfR unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforder-
    lichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der VfR ist berechtigt, die Daten an von ihm zur Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte, ins-besondere auch an verbundene Unternehmen i.S.d. §§15 ff. Aktiengesetz zu übermitteln.
  2. Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck an verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz ist auch zulässig, soweit es zur
    Wahrung berechtigter Interessen derselben erforderlich ist (z.B. Auslieferung bestellter
  3. Waren an die jeweils neueste Kundenadresse) und kein Grund zu der Annahme besteht,
    dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung und Nutzung hat. Der Kunde kann einer Übermittlung der personenbezogenen Daten zu diesem
    Zweck über die in Ziff. X. genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angaben von Gründen widersprechen.
  4. Die personenbezogenen Kerndaten: Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehung, Name,
    Titel, Akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr dürfen vom VfR und von den mit
    diesem verbundenen Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz auch zu Marktforschungs-
    und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über deren Produkte und Dienstleistungen im erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.
    Der Kunde kann einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken über die in Ziff.X. genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angaben
    von Gründen widersprechen.
  5. Sofern der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis erklärt, dürfen personenbezogene Kern-
    daten i.S.v. Ziff.XII.3. an die (gegenwärtig und künftig in den VfR-Vereinsnachrichten und
    auf der Web-Seite www.vfr-aalen.de veröffentlichten oder über die in Ziff. X. genannte Kontaktperson in Erfahrung zu bringenden) Hauptsponsoren, Ausrüster, Sponsoren und Teampartner des VfR überlassen und durch diese zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecks (Werbung) über deren Produkte und Dienstleistungen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Ein Widerruf ist durch den Kunden jederzeit
    und ohne Angabe von Gründen möglich über die in Ziff.X. genannten Kommunikationsdaten.
   
  XIII. Erfüllungsort/Gerichtsstand
   
 
  1. Ist der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts
    oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für Lieferung, Leistung und Zahlung
    alleiniger Erfüllungsort des Sitz des VfR.
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts
    oder öffentlich-rechtliches Sondermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im In-
    land ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
    dem VfR nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetz-
    ungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des VfR.
  3. Dem VfR bleibt es jedoch vorbehalten, Klage gegen den Kunden auch an dessen allge-
    meinen Gerichtsstand zu erheben.
   
  XIV. Schlussklausel
   
 
  1. Sollten einzelne Punkte dieser AGBE ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder
    nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Über-einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
    (CISG) ist ausgeschlossen, auch im Falle einer Anwendbarkeit aufgrund der Regelungen
    des internationalen Privatrechts eines der Vertragsstaaten des Übereinkommens.