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Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen
für den Erwerb von Eintrittskarten
zu Veranstaltungen des VfR Aalen 1921
e.V. (VfR) |
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Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten
(nachfolgende Tickets) zu Veranstaltungen
des VfR
Aalen 1921 e.V., Stadionweg 5/1, 73430
Aalen (nachfolgende VfR) sowie der Zutritt
zum Stadion unterliegen den nachstehenden
Allg. Geschäftsbedingungen für
Eintrittskarten (AGBE) sowie der Stadionordnung
der Stadt Aalen in ihrer jeweils aktuellen
Fassung, die ausdrücklich in diese
AGBE einbezogen wird. Durch Erwerb oder
Verwendung eine Tickets akzeptiert der
jeweilige Erwerber
bzw. Inhaber die Geltung dieser AGBE.
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I. Ticketbestellung |
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- Tickets für die vom VfR veranstalteten
Fußballspiele (Veranstaltungen)
sind grundsätzlich
nur beim VfR oder den von ihm autorisierten
Vorverkaufstellen zu bestellen und
zu
erwerben.
- Weder die Web-Site des VfR noch
andere Verkaufsaushänge enthalten
ein Vertragsangebot
des VfR. Sie enthalten lediglich eine
Aufforderung zu Abgabe eines Angebotes
durch den
Kunden.
- Bestellungen können nachträglich
weder geändert noch zurück
genommen werden. Erst
mit Absendung bzw. Aushändigung
des Tickets an den Kunden wird das
von diesem durch
die Bestellung abgegebene Angebot
vom VfR angenommen.
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II. Zahlungsmodalitäten
und Eigentumsvorbehalt |
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- Die Höhe der Einzelpreise ergibt
sich aus den aktuellen Preislisten
des VfR. Bestellungen
werden grundsätzlich gegen Vorauskasse
(Kreditkarte, EC-Karte, Einzugsermächtigung,
Überweisung oder bar) ausgeführt.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb
der auf der Rechnung enthaltenen Zahlungsfrist
zu
begleichen. Sollte die Bezahlung nicht
innerhalb der Frist erfolgen oder
keine ausreichende Kreditkarten- bzw.
Kontodeckung vorliegen, ist der VfR
berechtigt, die Bestellung ersatzlos
zu streichen. Die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen wird
für diesen Fall aus-drücklich
vorbehalten.
- Bis zu ihrer vollständigen
Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte
oder ausgehän-
digte Tickets im Eigentum des VfR.
- Für
die vom VfR autorisierten Vorverkaufsstellen
können abweichende Bestimmungen
ge-
troffen werden.
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III. Ticketauswahl |
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Falls der Kunde nichts
anderes bestimmt hat, ist der VfR im Falle
des Ausverkaufs der gewün-
schten Kategorie berechtigt, dem Kunden
Tickets der nächst höheren oder
niedrigeren Kategorie
zuzuteilen und /oder die Ticketwahl zu
limitieren. |
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IV. Ticketversand |
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Der Versand des Tickets
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden,
es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz auf Seiten des VfR oder der
von ihm beauftragten Person vor. Die
Auswahl des Transportunternehmens erfolgt
durch den VfR. |
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V. Reklamationen |
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- Der Kunde ist verpflichtet, die
Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit
im Hinblick auf
Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltungsort
zu überprüfen.
- Eine
Reklamation fehlender Tickets hat
unverzüglich (längstens
binnen dreier Arbeitstage)
nach Eingang der Tickets beim Kunden
schriftlich per Telefax, auf dem Postweg
oder per
E-mail an die unter Ziff. X. genannte
Kontaktadresse zu erfolgen. Maßgeblich
für die Wahr-
ung der Reklamationsfrist ist der
Post-stempel, der Fax-Sendebericht
bzw. das Über-
tragungsprotokoll der E-mail. Nach
Ablauf der Reklamationsfrist bestehen
im Falle von
Fehlern keine Ansprüche auf Rücknahme
oder Neu-bestellung der Tickets.
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VI. Rücknahme/Erstattung der Tickets |
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- Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden
ge-
kommene oder zerstörte Tickets
werden nicht ersetzt oder erstattet.
Die Rücknahme der
Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern
aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung
des VfR im Einzelfall.
- Bei einer zeitlichen oder örtlichen
Verlegung der Veranstaltung, insbesondere
wenn ein
Liga- Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung
von der DFL Deutsche Fußball-Liga
GmbH
oder vom DFB noch nicht endgültig
terminiert gewesen ist, besteht kein
Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises.
Gleiches gilt im Falle des Abbruchs
eines Spiels. Die Tickets behalten
in jedem Fall ihre Gültigkeit.
- Wird
eine Veranstaltung abgesagt, so erhält
der Ticketinhaber den Eintrittspreis
nur gegen Rückgabe der Original-Tickets
bei der Vorverkaufsstelle zurück,
bei der er das Ticket er-
worben hat. Bei der Erstattung werden
keine Bearbeitungs- und Versandgebühren
zurück
gezahlt. Bei Verlust wird keinerlei
Ersatz oder Erstattung geleistet.
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VII. Weitergabe der Tickets |
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- Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten
und Straftaten im Zusammenhang mit
dem
Stadionbesuch, zur Durchsetzung von
Stadionverboten, zur Unterbindung
des Weiter-
verkaufs von Tickets zu überhöhten
Preisen und zur Trennung von Anhängern
auf der aufeinander treffenden Mannschaften
während eines Fußballspiels
liegt es im Interesse
des VfR und der Sicherheit der Zuschauer,
die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Der Verkauf der Tickets erfolgt deshalb
ausschließlich zur privaten
Nutzung. Dem
Ticketinhaber ist es insbesondere
untersagt,
- Tickets bei Internet-Auktionshäusern
zum Verkauf anzubieten;
- Tickets ohne ausdrückliche
vorherige schriftliche Zustimmung
durch den VfR
gewerblich und/oder kommerziell
zu veräußern;
- im Rahmen einer privaten Weitergabe
der Tickets zu einem höheren
Preis als
den, der auf den Tickets angegeben
ist, zu veräußern;
- Tickets an Personen weiter zu
geben, die aus Sicherheitsgründen
vom Besuch
von Fußball-Spielen ausgeschlossen
wurden;
- Tickets an Anhänger von
Gastvereinen zu vergeben;
- Tickets ohne ausdrückliche
vorherige schriftliche Zustimmung
durch den VfR
zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung,
als Bonus, Werbegeschenk,
Gewinn oder Teil eines nicht autorisierten
Hospitality- oder Reisepakets
weiter
zu vergeben oder zu verwenden.
- Auf Verlangen des VfR ist der Kunde
im Falle einer Weitergabe des Tickets
dazu ver-
pflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum
des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
- Wird ein Ticket für die vorgenannten
unzulässigen Zwecke verwendet
oder verstößt
der Ticketinhaber in sonstiger Weise
gegen diese AGB, so kann es der VfR
nach billigem
Ermessen für ungültig erklären.
Der VfR ist in diesem Falle auch berechtigt,
das Ticket
zu sperren und dem Besitzer des Tickets
entschädigungslos den Zutritt
zum Stadion
verweigern bzw. ihn des Stadions zu
verweisen.
- Für
jeden Verstoß gegen die vorgenannten
Untersagungen kann der VfR von dem
Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe
in Höhe von bis zu € 2.500,00
verlangen.
Weiter gehende Schadenersatzansprüche
bleiben hiervon unberührt. Zudem
behält sich
der VfR das Recht vor, Personen, die
gegen diese Untersagungen verstoßen,
in Zukunft
vom Ticket-Erwerb auszuschließen,
gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen
und/oder
weitere zivilrecht- oder strafrechtliche
Maßnahmen einzuleiten.
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VIII. Recht am eigenen Bild |
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Jeder Ticket-Inhaber willigt
unwiderruflich für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Medien ein
in die unentgeltliche Verwendung seine
Bildes und seiner Stimme für Fotographien,
Live-
Übertragungen Sendungen und/oder
Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton,
die vom VfR oder
dessen Beauftragten im Zusammenhang mit
der Veranstaltung erstellt werden. Die
Einwilligung
des Ticketinhabers erstreckt sich auf
die Vervielfältigung und Benutzung
seines Bildes/ seiner
Stimme in üblicher und angemessener
Weise. |
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IX. Stadionordnung |
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- Der Zutritt zum Stadion ist unabhängig
vom Alter nur mit einem gültigen
Ticket möglich.
Inhaber von ermäßigten
Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen
einen zur Inanspruch-
nahme der Ermäßigung ermächtigten
Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen.
Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt
dem VfR jederzeit unbelassen. Mit
Verlassen
des Stadions/des Veranstaltungsortes
verliert das Ticket seine Gültigkeit.
- Der Inhaber des Tickets unterwirft
sich bei dem Besuch der Veranstaltung
der
Stadionordnung, die u.a. am Stadion
aushängt und über das Internet
unter der Adresse
www.vfr-aalen.de eingesehen werden
kann. Im Interesse der Sicherheit
und eines geord-
neten und reibungslosen Ablaufs der
Veranstaltung ist der Ticketinhaber
verpflichtet, den Anweisungen der
Polizei, des VfR, des Sicherheitspersonals,
des Ordnungsdiensten und
der Stadionverwaltung im Stadion Folge
zu leisten. Jeder Ticket-Inhaber ist
gehalten, mit
Polizei, VfR-Sicherheitspersonal,
Ordnungsdienst und Stadionverwaltung
bei der Über-
prüfung seiner Identität
zu kooperieren und die Beschlagnahme
verbotener Gegenstände,
die sich in seinem Besitz befinden,
zu dulden.
- Pyrotechnische Gegenstände,
insbesondere Feuerwerkskörper
oder Rauchkerzen,
Waffen aller Art und ähnliche
gefährliche Gegenstände,
insbesondere Glasbehälter, Dosen,
Spirituosen und alkoholische Getränke,
illegale Drogen oder sonstige Gegenstände,
die
der Freude am Spiel bzw. dem Komfort
oder Sicherheit anderer Besucher,
Spieler oder
Offizieller oder sonstiger Funktionsträger
abträglich sein können,
sind verboten. Gleiches
gilt für werbende, kommerzielle
oder politische Gegenstände aller
Art, einschließlich Banner,
Schilder, Symbole oder Flugblätter.
Die vorgenannten Gegenstände
dürfe nicht ins Stadion gebracht
werden. Erlaubt ist das Mitführen
von Tetra-Packs bis zu einer Füllmenge
von 0,4 Litern. Hier kann
aufgrund besonderer Gefahrenlage jederzeit
auch ein Verbot
ausge sprochen werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, sie
vorläufig in Verwahrung zu nehmen.
Der VfR haftet
nicht für die in Verwahrung genommenen
Gegenstände.
Das Äußern und Verbreiten
von rassistischen, fremdenfeindlichen,
linksextremistischen
und rechtsextremistischen Parolen
ist verboten.
- Das Betreten des Spielfeldes und
das Besteigen von Absperrgittern und
sonstigen Stadion-einrichtungen sowie
das unbefugte Betreten von zutrittsverwehrten
Stadionbereichen
sind untersagt. Personen, die unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
die sich gewalt-
tätig oder gegen die öffentliche
Ordnung verhalten oder die Befürchtung
eines solchen
Verhaltens erwecken, können des
Stadions verwiesen werden.
- Es ist Ticket-Inhabern ohne vorherige
Zustimmung des VfR nicht gestattet,
Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate
der Veranstaltung aufzunehmen (außer
für private
Zwecke) oder diese ganz oder teilweise
über Internet oder andere Medien
(einschließlich Mobilfunk) zu
übertragen oder zu verbreiten
oder andere Personen bei derartigen
Aktivi-
täten zu unterstützen. Geräte
oder Anlagen, die für solche
Aktivitäten benutzt werden
können, dürfen ohne vorherige
Zustimmung des VfR nicht ins Stadion
mitgebracht wer-
den. Fotos und Bilder, die von Ticket-Inhabern
bei einem Spiel erstellt werden, dürfen
ausschließlich für private
Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle
oder gewerbliche Nutzung, gleich auf
welche Weise.
und durch wen, bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des VfR.
- Der ungenehmigte Verkauf von Getränken,
Lebensmittel, Souvenirs, Kleidern,
Werbe-
artikeln, Fanartikel und/oder anderen
Artikeln ist untersagt.
- Für
jeden Verstoß gegen die vorgenannten
Verbote kann der VfR die Zahlung einer
Ver-
tragsstrafe in Höhe von bis zu
€ 2.500,00 verlangen. Weiter
gehende Schadenersatz-
ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Zudem behält sich der VfR das
Recht vor, Personen,
die gegen diese Untersagungen verstoßen,
künftig vom Ticket-Erwerb auszuschließen,
gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen
und/oder weitere zivil- und/oder strafrecht-
liche Maßnahmen einzuleiten.
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X. Kontakt |
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Ticketbestellungen oder
Rückfragen zum Ticket-Verkauf können
über die folgenden Kontakt-möglichkeiten
an den VfR gerichtet werden: VfR Aalen
1921 e.V., Stadionweg 5/1, 73430 Aalen,
Tel. 07361/524880, E-mail: info@vfr-aalen.de
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XI. Haftungsauschluss |
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- Die Haftung des VfR ist ausgeschlossen,
soweit sich aus nachstehenden Vorschriften
nichts Abweichendes ergibt.
- Der VfR haftet, gleich aus welchem
Rechtsgrund, nur für Schäden,
die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
verursacht wurden, es sei denn, es
sind wesentliche Vertragspflichten
betroffen.
- Die Haftung des VfR ist außer
im Falle des vorsätzlichen Handels
auf den Ersatz vorherseh-
baren, vertragstypischen Schaden begrenzt,
es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
vor.
- Unberührt von den vorstehenden
Bestimmungen bleibt die Haftung des
VfR für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des VfR beruhen.
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XII. Datenverarbeitung/Datenschutz |
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- Sämtliche vom Kunden übermittelten
personenbezogenen Daten werden vom
VfR unter Einhaltung der auf den Vertrag
anwendbaren Datenschutzbestimmungen
in dem für die Begründung,
Ausgestaltung oder Abänderung
des Vertragsverhältnisses jeweils
erforder-
lichen Umfang im automatisierten Verfahren
erhoben, verarbeitet und genutzt.
Der VfR ist berechtigt, die Daten
an von ihm zur Durchführung des
Vertrages beauftragte Dritte, ins-besondere
auch an verbundene Unternehmen i.S.d.
§§15 ff. Aktiengesetz zu
übermitteln.
- Die Übermittlung oder Nutzung
von personenbezogenen Daten für
einen anderen Zweck an verbundene
Unternehmen i.S.d. §§ 15
ff. Aktiengesetz ist auch zulässig,
soweit es zur
Wahrung berechtigter Interessen derselben
erforderlich ist (z.B. Auslieferung
bestellter
- Waren an die jeweils neueste Kundenadresse)
und kein Grund zu der Annahme besteht,
dass der Betroffene ein schutzwürdiges
Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung
und Nutzung hat. Der Kunde kann einer
Übermittlung der personenbezogenen
Daten zu diesem
Zweck über die in Ziff. X. genannten
Kommunikationsdaten jederzeit und
ohne Angaben von Gründen widersprechen.
- Die personenbezogenen Kerndaten:
Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehung,
Name,
Titel, Akademische Grade, Anschrift
und Geburtsjahr dürfen vom VfR
und von den mit
diesem verbundenen Unternehmen i.S.d.
§§ 15 ff. Aktiengesetz auch
zu Marktforschungs-
und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken
(Werbung) über deren Produkte
und Dienstleistungen im erforderlichen
Umfang gespeichert, verarbeitet und
genutzt werden.
Der Kunde kann einer Übermittlung
und Nutzung der personenbezogenen
Daten zu diesen Zwecken über
die in Ziff.X. genannten Kommunikationsdaten
jederzeit und ohne Angaben
von Gründen widersprechen.
- Sofern der Kunde ausdrücklich
sein Einverständnis erklärt,
dürfen personenbezogene Kern-
daten i.S.v. Ziff.XII.3. an die (gegenwärtig
und künftig in den VfR-Vereinsnachrichten
und
auf der Web-Seite www.vfr-aalen.de
veröffentlichten oder über
die in Ziff. X. genannte Kontaktperson
in Erfahrung zu bringenden) Hauptsponsoren,
Ausrüster, Sponsoren und Teampartner
des VfR überlassen und durch
diese zu Marktforschungs- und schriftlichen
Beratungs- und Informationszwecks
(Werbung) über deren Produkte
und Dienstleistungen gespeichert,
verarbeitet und genutzt werden. Ein
Widerruf ist durch den Kunden jederzeit
und ohne Angabe von Gründen möglich
über die in Ziff.X. genannten
Kommunikationsdaten.
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XIII. Erfüllungsort/Gerichtsstand |
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- Ist der Vertragspartner Kaufmann
i.S.d. HGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so ist für Lieferung, Leistung
und Zahlung
alleiniger Erfüllungsort des
Sitz des VfR.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann
i.S.d. HGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondermögen,
hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand
im In-
land ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
dem VfR nicht bekannt, so ist der
ausschließliche Gerichtsstand
für alle Auseinandersetz-
ungen aus und im Zusammenhang mit
dem Vertragsverhältnis am Sitz
des VfR.
- Dem
VfR bleibt es jedoch vorbehalten,
Klage gegen den Kunden auch an dessen
allge-
meinen Gerichtsstand zu erheben.
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XIV. Schlussklausel |
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- Sollten einzelne Punkte dieser AGBE
ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar
oder
nicht durchsetzbar sein oder werden,
so wird dadurch die Gültigkeit
des Vertrages und der übrigen
Geschäftsbedingungen nicht berührt.
- Es
gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des Über-einkommens
der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf
(CISG) ist ausgeschlossen, auch im
Falle einer Anwendbarkeit aufgrund
der Regelungen
des internationalen Privatrechts eines
der Vertragsstaaten des Übereinkommens.
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